Startseite Vermietung Kaution Miete: Alles, was Sie wissen müssen

Kaution Miete: Alles, was Sie wissen müssen

von Hans Wagner
Kaution Miete: Alles, was Sie wissen müssen

Die Mietkaution ist ein wichtiger Bestandteil bei der Anmietung einer Wohnung oder eines Hauses. Sie dient als Absicherung für den Vermieter im Falle von Mietschulden oder Beschädigungen an der Mietsache. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Kaution Miete.

Definition und Zweck der Mietkaution

Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters an den Vermieter zu Beginn des Mietverhältnisses. Sie soll den Vermieter vor finanziellen Verlusten schützen, die durch eventuelle Schäden an der Mietsache oder Mietausfälle entstehen können.

Aufgrund dieser Funktion als Sicherheit für den Vermieter ist die Kaution Miete gesetzlich festgelegt und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Höhe der Mietkaution

Die Höhe der Mietkaution ist gesetzlich auf maximal drei Monatskaltmieten begrenzt. Das heißt, der Vermieter darf vom Mieter nicht mehr als das Dreifache der Kaltmiete als Kaution verlangen. Die Betriebs- bzw. Nebenkosten dürfen hierbei nicht berücksichtigt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Regelung jedoch auch vertraglich abweichend vereinbart werden.

Arten der Mietkaution

Für die Mietkaution gibt es verschiedene Möglichkeiten der Leistung. Hier sind die gängigsten Arten:

  • Barkaution: Die wohl bekannteste Art der Kaution ist die Barkaution. Dabei wird der vereinbarte Betrag in bar oder per Überweisung auf ein vom Vermieter angegebenes Konto eingezahlt.
  • Kautionskonto/Banksparbuch: Ein weiterer Weg ist das Kautionskonto bzw. Banksparbuch, das vom Mieter auf seinen Namen bei einer Bank eingerichtet wird und nur gemeinsam mit dem Vermieter ausgezahlt werden kann (verpfändetes Sparbuch).
  • Mietkautionsbürgschaft: Statt eine Barkaution zu leisten, kann der Mieter auch eine Bürgschaft durch einen Dritten als Mietkaution vorlegen. Dies kann beispielsweise eine Bank oder Versicherung sein, die für den Mieter bürgt.

Die Entscheidung über die entsprechende Form der Mietkaution liegt grundsätzlich bei den Vertragsparteien. Allerdings muss der Vermieter zustimmen, wenn der Mieter die Kautionszahlung in Raten bevorzugt oder eine Bürgschaft anstelle einer Barzahlung wünscht.

Anlage des Kautionsbetrags durch den Vermieter

Der Vermieter ist verpflichtet, den erhaltenen Kautionsbetrag getrennt von seinem eigenen Vermögen anzulegen. Die Anlage muss dabei insolvenzsicher, d.h. etwa auf einem Sparbuch oder Tagesgeldkonto bei einer Bank erfolgen. Dabei hat der Vermieter auch darauf zu achten, dass die Kaution zinsbringend angelegt wird. Die Zinserträge erhöhen die Kaution und stehen dem Mieter am Ende des Mietverhältnisses ebenfalls zu.

Ausnahme: Wohnungsunternehmen

Eine Ausnahme von dieser Regel gibt es für Wohnungsunternehmen mit mindestens 300 Wohneinheiten im Bestand. Diese sind berechtigt, die Kautionsbeträge zusammenzufassen und nicht getrennt nach einzelnen Mietern anzulegen. Allerdings muss hierbei immer noch eine insolvenzsichere Anlage gewährleistet sein.

Rückzahlung der Mietkaution

Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter grundsätzlich Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Kaution zuzüglich der erwirtschafteten Zinsen. Der Vermieter hat jedoch ein Zurückbehaltungsrecht, wenn noch offene Forderungen gegenüber dem Mieter bestehen, beispielsweise durch Mietrückstände oder Schadensersatzforderungen aufgrund von Beschädigungen an der Wohnung.

Zeitpunkt der Rückzahlung

Für die Rückzahlung der Kaution gibt es keine gesetzliche Frist. Allerdings sollte dem Vermieter eine angemessene Prüfungsfrist eingeräumt werden, um festzustellen, ob noch Forderungen gegen den Mieter bestehen. In der Regel sollten dafür drei bis sechs Monate ausreichend sein.

Fazit

Die Kaution Miete ist ein wichtiges Instrument zur Absicherung des Vermieters im Falle von Schäden oder Mietausfällen. Der gesetzlich festgelegte Höchstbetrag und die verschiedenen Möglichkeiten der Leistung bieten sowohl für den Mieter als auch den Vermieter Sicherheit. Dennoch sollten beide Parteien aufmerksam sein und ihre Rechte kennen, um Streitigkeiten möglichst zu vermeiden.

Articles similaires

Notez cet article

Hinterlassen Sie einen Kommentar