Immobilienbewertung
Eine Immobilienbewertung kann aus den verschiedensten Gründen erforderlich werden. Ursache kann ein anstehender Verkauf, eine Zwangsversteigerung oder die im Rahmen einer Finanzierung notwendige Beleihung von Immobilien sein. Auch für die Bilanzierung oder für den Abschluss einer Gebäudeversicherung kann eine Immobilienbewertung zugrunde gelegt werden.
In Deutschland gibt es für die Immobilienbewertung spezielle Sachverständige. Zu den wichtigsten Anlaufpunkten gehören die Gutachterausschüsse, die vor allem bei Verkehrswertgutachten auf der Basis des Paragrafen 193 des Baugesetzbuches heran gezogen werden. Außerdem gibt es öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter, die bei der IHK eingetragen sind und die auch in Gerichtsverfahren als Sachverständige herangezogen werden. Darüber hinaus stehen die in Berufsverbänden organisierten und zertifizierten Gutachter zur Verfügung. Sie alle haben gemeinsam, dass sie über spezielle Kenntnisse im Immobilienbereich und über eine mehrjährige Berufserfahrung verfügen.
In der Bundesrepublik gibt es drei normierte Verfahren zur Immobilienbewertung. Beim Sachwertverfahren wird der Wert der vorhandenen Bebauung nach den üblichen Baukosten ermittelt. Der Wert des Bodens wird getrennt ermittelt. Dabei erfolgt eine Bereinigung des ermittelten Wertes nach den Bestimmungen der Paragrafen 21 bis 23 der ImmoWertV.
Als zweite Möglichkeit kommt das Vergleichswertverfahren nach Paragraf 15 ImmoWertV in Betracht. Das wird besonders häufig bei unbebauten Grundstücken und bei Eigentumswohnungen angewendet. Es kennzeichnet sich dadurch, dass die Kaufpreise der von der Lage, vom Erschließungszustand und der Ausstattung her gleichartigen Objekte zur Wertermittlung heran gezogen werden.
Als dritte Variante kann das Ertragswertverfahren genutzt werden. Dabei werden die vorhandenen Bebauungen und der Boden getrennt voneinander behandelt. Beim Boden wird das Vergleichswertverfahren angewendet. Bei den Bebauungen werden die real erzielten Mieten oder die erzielbaren Mieten anhand des vorhandenen Mietspiegels ermittelt.
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