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Muss man das Haus verkaufen, um den Pflichtteil auszuzahlen?

von Hans Wagner
Muss man das Haus verkaufen, um den Pflichtteil auszuzahlen?

In Deutschland ist der Pflichtteil ein gesetzlich festgelegter Mindestanteil am Erbe, welcher auch bei einer Enterbung nicht entzogen werden kann. Oftmals zeigt sich für Erben die Frage: Muss das Familienheim verkauft werden, um den Pflichtteil auszuzahlen? In diesem Artikel werden verschiedene Optionen und Lösungswege aufgezeigt, die helfen können, eine Antwort auf diese Frage zu finden.

Wann besteht ein Anspruch auf den Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist im deutschen Erbrecht für enge Angehörige wie Kinder, Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner vorgesehen. Der Anspruch auf den Pflichtteil besteht, wenn der Erblasser seinen nächsten Verwandten durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen hat. Dabei entspricht der Pflichtteil in der Regel der Hälfte des gesetzlichen Erbteils des betroffenen Verwandten.

Gibt es Möglichkeiten, den Pflichtteil ohne Hausverkauf auszuzahlen?

1. Auszahlung aus eigenem Vermögen

Eine Möglichkeit, den Pflichtteil ohne Verkauf des Hauses auszuzahlen, ist die Nutzung des eigenen Vermögens. Hierzu zählen sowohl Bargeld als auch Wertpapiere, Immobilien oder sonstige Vermögenswerte, welche zur Deckung des Pflichtteilanspruchs verwendet werden können. Die Verfügbarkeit des benötigten Betrags ist hierbei entscheidend, ebenso wie mögliche Steuern und Gebühren bei einer etwaigen Veräußerung von Vermögenswerten.

2. Darlehen aufnehmen

Eine weitere Möglichkeit zur Auszahlung des Pflichtteils kann ein Darlehen sein. Dies bietet sich insbesondere dann an, wenn das eigene Vermögen nicht ausreicht oder nicht veräußert werden soll. Je nach Kreditgeber können unterschiedliche Konditionen vereinbart werden, wobei Zinssatz, Laufzeit und mögliche Sicherheiten eine Rolle spielen.

3. Leibrente

Die Option der Leibrente ermöglicht es dem Pflichtteilsberechtigten, statt der vollständigen sofortigen Auszahlung des Pflichtteilanspruchs eine lebenslange monatliche Rente zu erhalten. Dies hat für beide Parteien Vorteile: Der Erbe muss keine hohen Summen auf einmal aufbringen und der Berechtigte erhält eine kontinuierliche Zahlung über einen längeren Zeitraum hinweg. Bei dieser Option ist jedoch wichtig, die individuellen Bedürfnisse und finanzielle Lage beider Seiten genau zu betrachten und gemeinsam eine Vereinbarung zu treffen.

Erhalt des Familienheims durch den Ehepartner oder Lebenspartner

In vielen Fällen besteht das Ziel darin, dass der Ehe- oder Lebenspartner das Familienheim trotz eines Pflichtteilanspruchs weiterhin bewohnen kann. Eine Regelung seitens des Gesetzgebers zur Sicherheit des Partners stellt § 1931 Abs. 1 BGB dar. Demnach hat der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner das Recht, das Familienheim alleine weiter zu bewohnen, wenn dieses im Eigentum des Erblassers steht und keine Testamentsvollstreckung angeordnet wurde.

Grundsätzlich kann jedoch ein solcher Anspruch vor allem bei Vorhandensein anderer gesetzlicher Erben, wie beispielsweise Kindern, von Bedeutung sein. Um die Situation bestmöglich abzudecken, empfiehlt es sich, im Testament entsprechende Regelungen festzuhalten, welche den Pflichtteil miteinbeziehen und explizit auf das Familienheim Bezug nehmen.

Fazit: Verschiedene Optionen zur Auszahlung des Pflichtteils ohne Hausverkauf

Zusammenfassend bestehen diverse Optionen, um den Pflichtteil auszuzahlen, ohne das Haus verkaufen zu müssen. Die geeignetste Lösung hängt dabei von der individuellen Situation der Beteiligten und deren finanzieller Lage ab.

  • Verwendung eigenen Vermögens: Hierbei sollte die Verfügbarkeit des benötigten Betrags ebenso berücksichtigt werden wie mögliche Steuern und Gebühren durch eine Veräußerung von Vermögenswerten.
  • Darlehen: Bei einem fehlenden oder nicht verwendbarem Eigenkapital kann ein Darlehen in Betracht gezogen werden. Dabei sind Zinssatz, Laufzeit und Sicherheiten entscheidende Faktoren bei der Auswahl des passenden Kreditgebers.
  • Leibrente: Eine lebenslange monatliche Rente anstelle der sofortigen Pflichtteilauszahlung bietet beiden Parteien Vorteile. Die individuellen Bedürfnisse und finanzielle Lage sollten hierbei genau betrachtet werden.

Eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit den verschiedenen Optionen und deren Berücksichtigung im Testament ist unerlässlich, um möglichen Konflikten bei der Auszahlung des Pflichtteils vorzubeugen und das Familienheim zu erhalten.

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