Betriebskostenabrechnung

Die Betriebskostenabrechnung ist ein Dauerstreitthema im Mietrecht. Nicht selten kommt es vor, dass Kosten in Rechnung gestellt werden, die nicht auf den Mieter oder Inhaber einer Eigentumswohnung umgelegt werden dürfen oder die Höhe der ermittelten Summe einfach nicht stimmt. Seit der Neuordnung des Mietrechts 2001 muss die Betriebskostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten vorgelegt werden. Wird diese Frist versäumt, sind keine Nachzahlungen vom Mieter zu leisten. Der Wohnungsinhaber sollte darauf achten, dass die Abrechnung auf den Namen des Vermieters ausgestellt ist und gegebenenfalls nachfragen, wenn dies nicht der Fall ist. Wichtig ist auch, dass die Aufwendungen für verschiedene Häuser nicht zusammengefasst werden. Es können sonst ungerechtfertigt Mehrkosten entstehen, etwa dann, wenn eines der Häuser in Bezug auf die Nebenkosten wirtschaftlicher ist als das andere. Die Aufschlüsselung des Verbrauchs für Heizung und Warmwasser in Fest- und Verbrauchskosten muss korrekt angewendet worden sein. Näheres dazu ist in der „Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten“ geregelt.

Die Betriebskostenabrechnung muss eine übersichtliche Liste aller angesetzten Betriebsausgaben enthalten, so dass für den Mieter unmittelbar ersichtlich ist, wie sich die Kosten zusammensetzen, d.h. wie viel er für welche Leistung anteilig bezahlt. Jeder Mieter oder Wohnungseigentümer sollte sich jederzeit über aktuelle Urteile zum Thema Betriebskostenabrechnung informieren. So urteilten die Richter 2007 (BGH VIII ZR 27/07), dass die Kosten für Hauswarttätigkeit differenziert aufzuschlüsseln sind und keine Verwaltungs- und Instandhaltungskosten enthalten dürfen, da letztere nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Eine weiterer für den Vermieter nachteiliger Beschluss beinhaltet, dass dieser, wenn er nicht innerhalb von 12 Monaten eine korrigierte Betriebskostenabrechnung vorlegt, keine Nachzahlungsforderungen mehr stellen kann. Wer also der Nebenkostenabrechnung nicht traut, sollte sich sachkundig beraten lassen, beim Mietverein oder einem auf Mietrecht spezialisierten Anwalt.

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