Hausbau mit transparenten Rechnungen
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Wer sich den Traum vom eigenen Haus erfüllen will, der wird oftmals nur mit einer Baufirma zum Ziel kommen. Denn das vollständig selbst gebaute Haus ist heute aufgrund von Zeitmangel und der nötigen Erfahrung kaum noch möglich.

Allerdings müssen die Rechnungen der Baufirmen transparent sein, wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe unter dem Aktenzeichen VZZ ZR 164/07 geurteilt hat. Die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht weist auf dieses Urteil hin.

Bauherren sollten sich Rechnungen nur mit detaillierter Stundenaufstellung geben lassen. Aus dieser muss hervorgehen, in welcher Zeit, welche Arbeiten ausgeführt wurden. Nur so können die Bauherren nachvollziehen, ob eine korrekte Abrechnung stattgefunden hat.

Ebenfalls beschloss das Gericht, dass die Baufirmen nur so viele Stunden abrechnen dürften, wie „bei wirtschaftlicher Betriebsführung“ für die betreffenden Arbeiten anfallen würden. Das heißt, ein verlangsamtes Arbeiten der Bauarbeiter, um mehr Geld zu verdienen, darf nicht zu Lasten der Bauherren gehen.

Anwälte dagegen raten, einen anderen Weg zu gehen. So sollte bereits vor dem Bau ein fester Zeitrahmen vereinbart werden, der für die Arbeiten benötigt wird. Auch ein fester Höchstbetrag, der zwischen Bauherren und Baufirmen vereinbart wird, ist denkbar.

Somit sichern sich die Bauherren von vornherein ab und können ohne zusätzliche, überdimensionierte, finanzielle Belastungen in die neue Wohnung einziehen. Zudem sorgt ein zeitlicher Plan auch für eine besser zu planende Fertigstellung der Immobilie.

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