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Wohngemeinschaften & WGs

Wohngemeinschaften

Finden Sie hier schnell und kostenlos Immobilien in Ihrer Stadt. Wir bieten Ihnen eine große Anzahl an Wohnungen, Häuser und Wohngemeinschaften. Darunter können Sie wählen zwischen Mietwohnungen, Eigentumswohnungen und Etagenwohnungen, welche zum mieten oder kaufen angeboten werden. Auf unserem Wohnungsmarkt gibt es die Möglichkeit, schnell und einfach Ihre Wohnungssuche zu beenden. Bei uns können Sie kostenlos Gesuche aufgeben und Gesuche lesen sowie Immobilien inserieren.

Wohngemeinschaften und ihre Besonderheiten

Als Wohngemeinschaften bezeichnet man heute das vertraglich geregelte Zusammenleben von mehreren Mietern in einer Wohnung oder einem Haus. Das ist nicht zu verwechseln mit den eheähnlichen Lebensgemeinschaften, wobei sich der Unterschied auf die rechtliche Seite und nicht auf die Art des Zusammenlebens bezieht. Die heute am häufigsten anzutreffende Form der Wohngemeinschaften findet sich mit der Studenten-WG, deren Zielstellung in erster Linie die Reduzierung der Kosten der Unterkunft für die Zeit des Studiums ist.

Wohngemeinschaften und ihre Mietverträge

Für Wohngemeinschaften halten die meisten großen Verwaltungen besondere Mietverträge bereit. Dabei handelt es sich um Sammelmietverträge, bei denen jeder einzelne Bewohner als Hauptmieter aufgenommen wird. Sowohl für die Kaltmiete als auch sämtliche Neben- und Heizkosten wird eine gesamtschuldnerische Haftung vereinbart. Auch für die Durchführung der Arbeiten laut Hausordnung haften die Wohngemeinschaften geschlossen. Eine Auflösung dieser Mietverträge für Wohngemeinschaften ist nur von allen in den Vertrag aufgenommenen Bewohnern gemeinsam möglich. Sollen einzelne Mitglieder der Wohngemeinschaften außerhalb des Mietshauses gewechselt werden, muss das vorher beim Vermieter angezeigt und von ihm genehmigt werden.

Wohngemeinschaften und ihre Versorgerverträge

Neben der Versorgung, die über die Betriebskosten abgerechnet wird, müssen in den Wohngemeinschaften auch andere Versorgerverträge beispielsweise für Strom und Telefon abgeschlossen werden. Dafür ist es üblich, dass ein Verantwortlicher bestimmt wird, der dies dann mit einer Vollmacht oder auf eigene Rechnung tun kann. Dadurch werden die einzelnen Mitglieder der Wohngemeinschaft de facto zu einer GbR, die nach den Regelungen des BGB auch durch schlüssiges Handeln zustanden kommen kann. Für die Kosten dieser Verträge wird bei den meisten Wohngemeinschaften ein separates Konto eingerichtet, auf das alle Mitglieder einer Wohnung innerhalb eines Hauses ihre jeweiligen Anteile einzahlen müssen.

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