Welcher Makler passt zu Ihrem Immobilienverkauf?
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3 Gründe für die Beauftragung eines Immobilienmaklers
Wer eine Immobilie verkaufen möchte, ist mit einer Vielzahl von Fragen konfrontiert. Besonders wichtig wird sein: Immobilienverkauf mit Makler oder ohne? Bei einem Verkauf ohne Makler gehen viele Eigentümer davon aus, dass sie die Maklerprovision, die der Kaufinteressent spart, auf den Verkaufspreis aufschlagen können und mehr Geld für ihre Immobilie erhalten. Doch stimmt das? Und welche Risiken birgt der Privatverkauf? Welche Vorteile hat ein Verkauf über einen Immobilienmakler? Wohnungsmarkt24 informiert über die wichtigsten Punkte bei der Beauftragung eines Immobilienmaklers
1. Bewertung der Immobilie
Die hohe Kunst beim Immobilienverkauf ist das Finden des richtigen Angebotspreises. Die Bauzinsen sind niedrig, in Immobilien wird investiert und die Preise sind dementsprechend hoch – doch welcher Preis ist maximal erzielbar? Wer nur selten Immobilien verkauft wird sich mit der Preisfindung schwertun. Schließlich muss der Markt genau beobachtet werden und zahlreiche Faktoren rund um die Immobilie müssen bei der Einwertung berücksichtigt werden. Die Problematik hierbei: Wer den Angebotspreis zu hoch ansetzt, wird seine Immobilie eventuell zu einem Ladenhüter machen. Die Anzahl der Interessenten ist bei einem zu hoch angesetzten Preis gering und wenn niemand die Immobilie zum Angebotspreis kaufen möchte, muss der Preis nachträglich reduziert werden. Das schreckt Kaufinteressenten ab – sie vermuten einen Haken am Angebot. Wer den Immobilienpreis zu niedrig ansetzt, ist mit einem anderen Problem konfrontiert: Er erhält schlichtweg zu wenig Geld für Haus, Wohnung oder Grundstück.
Ein erfolgreicher Immobilienmakler setzt sich tagtäglich mit den Immobilienpreisen in seiner Region auseinander. Er hat eine Kaufinteressentenkartei und weiß, was seine Kunden bereit sind für Immobilien zu zahlen. Außerdem kennt er die tatsächlichen Verkaufspreise der Immobilien. Privatverkäufer können sich nur die Angebotspreise in Anzeigen und Online-Portalen ansehen, für welchen Preis die Immobilien tatsächlich den Besitzer gewechselt haben, wissen sie nicht. Die Immobilienbewertung durch einen Makler ist folglich die beste Möglichkeit, den Angebotspreis professionell zu definieren.
2. Vermarktung der Immobilie
Immobilienmakler haben Erfahrung bei der Erstellung des Exposés, kennen die besten Vertriebskanäle und bekommen gute Konditionen für Inserate und Anzeigen. Ein Immobilienmakler weiß, wie er das Objekt in Szene setzt, um gute Fotos zu machen und kann auf Kaufinteressenten aus seiner Kartei zurückgreifen. Er verfügt über Verkaufsschilder, die vor Ort montiert werden und ist mit dem Vermarktungsprozess von A-Z vertraut. Diese Kompetenz kann ein Privatverkäufer nicht aufweisen, somit hat der Makler Zugriff auf mehr Vertriebskanäle und kann eine breitere Interessentenschicht ansprechen, was sich wiederum positiv auf den erzielbaren Preis auswirkt.
3. Verhandlungsgeschick
Ein Immobilienmakler vermittelt regelmäßig Immobilien und ist erfahren im Führen von Verkaufsverhandlungen. Er weiß, wie Kaufinteressenten ticken und wird Besichtigungen professionell und zielorientiert durchführen. Weiterhin hat er einem privaten Verkäufer gegenüber, der seine eigene Immobilie präsentiert, den Vorteil, dass er nicht jede unangenehme Frage sofort beantworten muss. Fragt der Kaufinteressent beispielsweise nach den Gründen für ein Stück lose Tapete (ggf. Verdacht auf Wasserschaden), um den Kaufpreis zu drücken, so kann der Immobilienmakler darauf zurückgreifen hierzu noch einmal den Eigentümer befragen zu müssen. Somit entstehen keine unangenehmen Situationen und es gibt ausreichend Zeit, in Ruhe eine gute Antwort zu finden.
So funktioniert die Maklerempfehlung
Eine Empfehlung von geeigneten Maklern für Ihr individuelles Objekt erhalten? Die Empfehlung ist kostenlos und unverbindlich! Bei der Wahl des für Sie passenden Immobilienmaklers berücksichtigen wir folgende Punkte:
- Der Immobilienmakler verkauft regelmäßig an Ihrem Ort Immobilien
- Der Immobilienmakler kennt sich mit Art und Lage Ihrer Immobilie hervorragend aus
- Der Immobilienmakler hat langjährige Erfahrung in seinem Beruf und kann seine Qualifikation nachweisen (IVD-Mitgliedschaft, Auszeichnungen etc.)
- Der Immobilienmakler kann eine hohe Servicequalität aufweisen, z.B. durch sehr gute Erreichbarkeit, kostenlose Erstellung von Energieausweisen etc.
- Der Immobilienmakler wurde von Kunden exzellent bewertet und wird häufig weiterempfohlen
Wer zahlt den Immobilienmakler? Über die Courtage!
Beim Immobilienverkauf gilt entgegen vieler Missverständnisse KEIN Bestellerprinzip, dies gilt nur bei Vermietung. Das heißt, auch wenn Sie den Immobilienmakler beauftragen, zahlen Sie nicht die volle Courtage. Weiterhin ist die Maklerprovision frei verhandelbar und nicht in Stein gemeißelt. Es gibt lediglich marktübliche Prozentsätze. Diese sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch, maximal werden 7,14% des Kaufpreises an Maklerprovision gezahlt. Entweder zahlt der Käufer die komplette Courtage oder es wird zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.
Der Maklervertrag – Was steht drin?
Ein Immobilienmakler wird nur dann sein Bestes für Sie tun, wenn er den so genannten "Alleinauftrag" für die Vermittlung Ihres Objektes bekommt. Ein Maklervertrag kann bereits mündlich zustande kommen, wenn Sie den Immobilienmakler beauftragen, Ihre Immobilie zu verkaufen. Da der Makler jedoch mit seiner Arbeit vor Verkauf in große Vorleistung geht, wird er schriftlich festhalten wollen, dass er als einziger Makler den Immobilienverkauf vermitteln darf. Als Eigentümer sollten auch Sie ein Interesse an der Vergabe des Alleinauftrages haben, sofern Sie meinen einen hervorragenden Immobilienmakler gefunden zu haben. Schließlich soll sich der Makler voll für Ihre Immobilie engagieren – und das geht nur, wenn er sich sicher sein kann, letztendlich auch eine Vergütung zu erhalten.
Eine weitere Form des Maklervertrages besteht im "qualifizierten Alleinauftrag". Hier verpflichtet sich der Eigentümer dazu, auch Interessenten die direkt an ihn herangetreten sind, an den Makler weiterzuleiten. Diese form des Maklervertrages ist absolut gängig und die häufigste Variante bei Immobilienverkauf.