Wer stellt den Handwerker in der Mietwohnung?

Wer eine Mietwohnung hat, der braucht sich um die Wartung der Haustechnik und die anfallenden Reparaturen in der Regel keine Gedanken zu machen. Er meldet die Schäden einfach dem Vermieter und dieser muss sich darum kümmern, dass sie von einem fachkundigen Handwerker innerhalb einer angemessen Frist behoben werden.

Handwerker in der MietwohnungDabei kommt es bei der Länge der Frist immer auf die Art des Schadens an. Auf die Reparatur einer klappernden oder nicht ganz schließenden Innentür kann man im Sommer gut auch ein paar Tage warten. Eine total ausgefallene Heizung an eisigen Wintertagen sollte unmittelbar, das heißt möglichst noch am gleichen Tag, repariert werden.

 

 

Anders zeigt sich die Sachlage bei den so genannten Schönheitsreparaturen. Sie können in einem gesetzlich reglementierten Umfang auf die Mieter umgelegt werden. In der Hauptsache betrifft das Malerarbeiten. Aber auch kleine Reparaturen an Schlössern und Armaturen in Küche und Bad muss der Mieter eventuell selbst übernehmen. Wo das der Fall ist, kann immer aus den individuellen Regelungen im Mietvertrag in Erfahrung gebracht werden.

 

Hat der Raumausstatter bei der Mietwohnung beispielsweise Änderungen empfohlen, die einen Eingriff in die Bausubstanz erfordern, dann müssen diese einerseits vor dem Auftrag an die Handwerker vom Vermieter genehmigt werden. Andererseits kann es sein, dass man sie bei einem späteren Auszug wieder rückgängig machen muss. Und schon kommt man als Mieter wieder in die Situation, einen Fachhandwerker wie zum Beispiel Fliesenleger und Co. beauftragen zu müssen. Möchte man sich dabei günstige Preise sichern, ist es sinnvoll, sich zu Vergleichszwecken Kostenvoranschläge von mehreren Firmen geben zu lassen.

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