Unter Berücksichtigung der stark gestiegenen Kosten für Energie und Heizung, hat der Bundestag am Freitag mit den Stimmen der Abgeordneten von CDU und SPD die Erhöhung des Wohngeldes beschlossen. Ab dem 1.Januar 2009 soll das Wohngeld von durchschnittlich 90 auf 142 Euro steigen. Etwa 800.000 berechtigte Bundesbürger – davon 300.000 Rentner - würden davon profitieren. Bei der Neuordnung des Wohngeldes werden nun auch die Heizkosten mit 50 Cent pro Quadratmeter berücksichtigt.
Mieter und Eigentümer können Wohngeld in Form von Mietzuschuss bzw. Lastenausgleich beantragen. Die Höhe des Wohngeldes und der Anspruch darauf hängen von der Miethöhe, vom Einkommen und der Zahl der Familienmitglieder ab. Die Einkommensgrenze für Einzelpersonen liegt bei 830 Euro, für Paare bei 1140 Euro und für 3 Personen bei 1390 Euro. Die Miethöhe wird dabei nur bis zu einer bestimmten Grenze berücksichtigt, die von Alter des Wohnhauses und örtlichem Mietspiegel abhängig ist. Der Beschluss sieht zudem eine Erhöhung der Einkommensgrenzen und Miethöchstgrenzen um jeweils 10 Prozent vor. Dadurch werden mehr Haushalte als bisher Wohngeld erhalten.
Aus den Reihen der Opposition kam die Kritik, dass die geplante Wohngelderhöhung nicht dynamisch ist, da die Höhe des Wohngeldes nicht an ein weiteres Ansteigen der Nebenkosten gekoppelt ist. Der Bundesrat muss der Entscheidung noch zustimmen. Das Wohngeld wurde zuletzt 2001 erhöht.
Autorin: P. Tytschkowski
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