Der Bundesrat folgte dem Bundestag in seiner Zustimmung zu einer lange geplanten Neuregelung. Danach ist die Verwendung der Riesterverträge für die Anschaffung von Wohneigentum erlaubt, vorausgesetzt dass die Immobilie vom Betreffenden selbst genutzt wird. Die Riester-Rente gab es bisher nur als geldwerte Absicherung für das Alter.
Mit dieser Einigung wird eine Bedingung des Koalitionsvertrages realisiert. Die CDU hatte damals der Aufhebung der Eigenheimzulage unter der Voraussetzung zugestimmt, dass es bis zum 1. Januar 2007 eine Verordnung gibt, die es ermöglicht, das Geld der Riesterrente für den Erwerb von Wohneigentum zu verwenden. Die Eigenheimzulage war Grund und Anreiz für viele Immobilienkäufe. Die Baubranche bekam den Rückgang am meisten zu spüren. Die an die Riesterrente gekoppelte Förderung des Wohneigentums ist eine mäßig gute Alternative zur Eigenheimzulage. Komplizierte Berechnungen werden die Folge sein. Ungeachtet dessen, dass die Erträge der Riesterrente, welche die Rentensenkung von 2001 ausgleichen sollten, dann fehlen würden.
Autorin: P. Tyschkowski
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