Energieausweis - Energiepass

Seit dem 1. Juni 2008 ist der Energieausweis / Energiepass auch für Vermieter und Verkäufer von Altbauten Pflicht, d.h. Käufer, Pächter und Mieter können dessen Vorlage verlangen. Damit wird einer Europäischen Richtlinie, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern, entsprochen.
Einerseits bekommt der Verbraucher auf diese Weise objektive Angaben zum Energiebedarf des Hauses, andererseits sind Hausbesitzer angehalten, den Energieverbrauch etwa durch Wärmedämmung und Wärmeschutzverglasung, gering zu halten. Für Neubauten ist der Energieausweis seit 2002 vorgeschrieben und ab 2009 für alle übrigen Gebäude. Im Energiepass werden zunächst allgemeine Infos zum Haus wie Anzahl der Wohnungen, Jahr der Fertigstellung und Gebäudetyp eingetragen.  Angaben zu Umweltverträglichkeit und durchschnittlichem Energieverbrauch der letzten 3 Jahre sind enthalten sowie Auskünfte über den Zustand von Dach, Fassaden, Versorgungsleitungen und Dämmung. Jedem Haus wird eine Energieeffizienzklasse zugeordnet. Dabei ist A die Klasse mit der höchsten Energieeffizienz und I die Klasse mit der niedrigsten Energieeffizienz. Dadurch erhält der Kunde einen schnellen Überblick über die zu erwartenden Energiekosten und kann verschiedene Gebäude diesbezüglich einfacher vergleichen.

Beim Neubau einer Immobilie erhält der Bauherr den Energieausweis vom Bauträger oder Architekten. Als Grundlage für die Berechnung der Verbrauchsdaten wird hier ein berechneter zu erwartender Energiebedarf genommen. Wer im Allgemeinen zur Ausstellung des Passes berechtigt ist, ist in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Anerkannte Energieberater, Sachverständige, Ingeneure dürfen dies tun, bei Gebäuden die nicht der Bereitstellung von Wohnraum dienen, nur Personen mit entsprechendem Hochschulabschluss. Wer keinen Energieausweis besitzt, begeht im rechtlichen Sinne eine Ordnungswidrigkeit. Für weniger wohlhabende Hauseigentümer hat das nachhaltige Konsequenzen, wenn das Geld für Wärmeisolierung und andere Maßnahmen, welche die Energieeffizienz erhöhen, nicht vorhanden ist. Entweder sie legen keinen Energieausweis vor und müssen dann mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 15.000 Euro rechnen oder sie können Ihre Immobilie schlecht oder gar nicht vermieten oder verkaufen.

Autorin: P. Tytschkowski

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