Bundesrat stimmt Wohngelderhöhung zu
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Die Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2009 von durchschnittlich 90 Euro auf 142 Euro, das sind ca. 60%, steht fest. Der Bundesrat hat dem vor einer Woche vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zugestimmt. Zuvor erarbeitete der Vermittlungsausschuss einen Kompromiss hinsichtlich der Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern. Die Kosten werden pro Jahr etwa 520 Mio. Euro betragen, die gemeinsam von Kommunen und Bund zu tragen sind. Von der Wohngelderhöhung werden voraussichtlich ca. 800.000 Menschen, darunter 300.000 Rentner profitieren. Positiv ist, dass die Verordnung erstmalig die gestiegenen Heizungskosten mit einer Pauschale von 50 Cent pro Quadratmeter berücksichtigt. Die Bundesregierung schätzt, dass ca. 70.000 Haushalte, welche die Kosten für Unterkunft und Heizung derzeit vom Jobcenter erhalten, als Wohngeldbezieher hinzukommen. Damit wird vielen Menschen ermöglicht, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, ohne zusätzlich auf Arbeitslosengeld II angewiesen zu sein. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter und als Lastenzuschuss für Wohnungs- und Hauseigentümer. Ob eine Person darauf Anspruch hat, hängt von der Höhe der monatlichen Wohnkosten, der Einkommenshöhe und der Anzahl der Familienmitglieder ab. Eine effiziente Entlastung Einkommensschwacher wird es jedoch erst dann geben, wenn die Heiz- und Warmwasserkosten vollständig in die Berechnung einfließen. Eine Anpassung des Wohngeldes an ständig steigende Energiekosten und für den Fall, dass Miete oder Hausgeld (Wohneigentümer) erhöht werden, sieht der Beschluss ebenfalls nicht vor. Autorin: P. Tytschkowski

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