Ab dem 1.Januar 2009 wird es eine neue Steuer geben. Der Bundesrat hat einem entsprechenden Beschluss der Bundesregierung bereits zugestimmt. Die sog. Abgeltungssteuer ist eine Besteuerung in Höhe von 25% auf Dividenden, Kurserträge und Zinsen aus Fonds- und Aktiengeschäften. Hinzu kommen Kirchensteuer und Solidarzuschlag. Diese Steuer wird nicht durch die Steuererklärung ermittelt, sondern direkt von den Banken an den Fiskus abgeführt. Der derzeitige Sparerfreibetrag wird durch den Sparerpauschbetrag abgelöst. Bei Einzelpersonen beträgt die Grenze 801 Euro, bei Paaren bei 1602 Euro. Viele Eigentümer fragen sich nun, wie Erträge aus Vermietung und Verkauf von Immobilien besteuert werden. Mieteinnahmen unterliegen lediglich der Einkommenssteuer, jedoch nicht der Abgeltungssteuer. Vermietete Immobilien können nach 10 Jahren, ohne dass die neue Steuer auf den erzielten Gewinn fällig wird, verkauft werden. Eigengenutzte Häuser oder Wohnungen können jederzeit ohne Gewinnbesteuerung veräußert werden.
Der Immobilienmarkt bzw. die Baubranche werden von der Neuregelung sicher profitieren, da sich wieder mehr Menschen und Unternehmen entscheiden werden, in Immobilien zu investieren. Jedoch dürfte es weiterhin schwierig sein, geeignete Objekte, deren Wert mit der Zeit steigt, zu finden. Bei Eigentümergemeinschaften spielt die Abgeltungssteuer eine große Rolle. Die durch die Instandhaltungsrücklage erzielten Zinssätze sind davon betroffen, d.h. die Bank ist verpflichtet 25% dem Finanzamt zu übermitteln. Die vor dem 1.1.2009 geltende Zinsabschlagsteuer von 30% entfällt. Wenn alle Eigentümer kirchensteuerpflichtig sind, wird auf Antrag auch die Kirchensteuer von der Bank an das Finanzamt abgeführt. Ist jedoch nur ein Gesellschafter von der Kirchensteuerpflicht befreit, muss jeder einzeln die Kapital- und Zinserträge per Steuererklärung anzeigen. Ein Ziel des Gesetzgebers war, die Besteuerung durch die Neuregelung zu vereinfachen. Kritiker bemängeln jedoch, dass die neue Abgeltungssteuer Anleger mit niedrigen Erträgen benachteiligt und diese mit hohen Einnahmen bevorzugt werden. Kleinanleger zahlen einen höheren Steuersatz im Gegensatz zum vorhergehenden Einkommenssteuersatz und Großanleger zahlen weniger als vorher, da der Abgeltungssteuersatz niedriger als der vor dem 01.01.2009 geltende Satz auf Kapitalerträge ist.
Autorin: P. Tytschkowski
Hier finden Sie aktuelle
Berichte auf unserem
das Netzwerk von
Wohnungsmarkt24