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  • Verfasst von
    nickbm
    am
    30.03.2009 - 20:20
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    Wenn ein Immobilienmakler von seinem Auftraggeber eine unangemessen hohe Maklerprovision verlangt, wird der gesamte Maklervertrag dadurch unwirksam. So entschied das Oberlandesgericht Frankfurt in einem Urteil.

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