- Verfasst vonnickbmam03.09.2008 - 14:59eingeordnet in
Ein schriftlicher Mietvertrag ist, bei einer langfristigen entgeltlichen Überlassung von Gebäuden und Wohnungen für private oder gewerbliche Zwecke, nicht in jedem Fall gesetzlich vorgeschrieben.
- Verfasst vonnickbmam11.07.2008 - 12:34eingeordnet in
Der BGH hat entschieden, dass eine Mieterhöhung wegen einer ungültigen Schönheitsreparaturklausel unwirksam ist (BGH VIII ZR 181/07).
- Verfasst vonfocusam05.05.2009 - 08:14eingeordnet in
Die gute Nachricht zuerst: Versteckte, mehrdeutige und überraschende Klauseln sind in Formular-Mietverträgen mit Privatpersonen unwirksam. Rechtlich werden diese Verträge wie Allgemeine Geschäftsbedingungen betrachtet. Somit wird § 305c BGB zu überraschenden und mehrdeutigen Klauseln angewandt.
Und nun die schlechte Nachricht: Wie immer liegt auch hier der Teufel im Detail. Ob es sich im Einzelfall um eine unwirksame Klausel handelt muss bei Streitigkeiten häufig gerichtlich geklärt werden.
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