Privatparkplatz ist privater Grundbesitz
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Die Mehrzahl aller Autofahrer in Deutschland verhalten sich gesetzestreu, immer wieder gibt es jedoch auch schwarze Schafe, denen Vorschriften und Gesetze völlig egal sind. Sie stellen zum Beispiel ihr Fahrzeug immer dort ab, wo es ihnen gerade passt, ohne Rücksicht auf Grundstückseigentümer oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer und Mitmenschen.


In Hamburg duldete der Eigentümer eines Privatparkplatzes das Verhalten eines solch unbelehrbaren Autofahrers nicht und ließ den falsch geparkten Wagen abschleppen. Später stritten sich dann der Parkplatzeigentümer und der PKW-Eigentümer über die Bezahlung der Abschleppkosten vor Gericht. Diese betrugen rund 170 Euro. Die Richter vom Amtsgericht Hamburg waren der Meinung, hier würde eine klare Besitzstörung vorliegen, denn der Parkplatz war als privat gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung gibt dem Parkplatzeigentümer das Recht, dort falsch geparkte Autos abschleppen zu lassen und die Kosten dafür vom Falschparker ersetzt zu bekommen.


Es ändert auch nichts an der gerichtlichen Entscheidung, dass der Autofahrer lediglich 20 min fernbleiben wollte. (Az.: 5 C 139/05)

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