Reform der Erbschaftssteuer
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Nach langen und mühevollen Verhandlungen über die Reform der Erbschaftssteuer hat sich die große Koalition nun endlich auf Kompromisse geeinigt und Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht. So soll ein überlebender Ehepartner, der das selbst nutzende Wohneigentum erbt, steuerfrei bleiben. Und auch Betriebe können unter bestimmten Voraussetzungen und Auflagen mit Steuerbefreiungen rechnen, wenn der Betrieb vererbt wird.  

Zu raschen Verhandlungen der Koalition war es gekommen, weil das Bundesverfassungsgericht bis Ende dieses Jahres Neuregelungen bei der Erbschaftssteuer verlangt hatte. Die Richter waren der Meinung, dass es nicht zulässig sei, dass Immobilien, Bargeld, Wertpapiervermögen und Betriebsvermögen unterschiedlich besteuert werden.

Die jährlichen Einnahmen für den Staat werden auf insgesamt 4 Milliarden Euro geschätzt. Der Anteil wird prozentual auf die Länder aufgeteilt. Allein auf Nordrhein-Westfalen kommen Einnahmen in Höhe von ca. 1,2 Milliarden Euro zu. „Große Vermögen werden an den Kosten der Allgemeinheit beteiligt“, so Struck. Aber der Ein- oder Andere dürfte sich aber wahrlich nicht beschweren und mit einem blauen Auge davon kommen, was seinen Erbschaftssteueranteil betrifft.

Einen interessanten Kompromiss gab es auch bei dem Streitthema zum selbst genutzten Wohneigentum. Ein überlebender Ehegatte muss demnach keine Steuern zahlen, sollte er in den erworbenen Wohnungen oder den entsprechenden Immobilien leben. Kinder jedoch sind daher gehend eingeschränkt, dass die Wohnfläche die 200 Quadratmeter nicht überschreiten darf. Es ist gespannt abzuwarten, was das Bundesverfassungsgericht zu dieser Entscheidung sagt.

Wie ist Ihre Meinung zu diesem Thema? Haben Sie bereits Erfahrungen mit der derzeitigen Erbschaftssteuer gemacht? Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, dann kommentieren Sie bitte diesen Beitrag.

 

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