Eine besondere Form des Immobilienerwerbs ist der Mietkauf. Er kann dann sinnvoll, wenn das Geld für einen Sofortkauf nicht vorhanden ist oder ein negativer Schufa-Eintrag existiert. Genossenschaften und andere Anbieter richten Ihre Marketingstrategie daher besonders auf Selbständige und junge Familien. Der Mietkauf kann durch einen Vertrag so geregelt werden, dass der Mieter das Recht erhält, die Mietsache zu einem festgelegten Preis und zu einem bestimmten Termin zu kaufen. Dieser Vertrag sollte notariell beurkundet werden. Bereits getätigte Mietzahlungen werden mit dem Kaufpreis verrechnet. Denkbar ist auch, dass der Anbieter von Anfang an das Eigentum an der Immobilie auf den „Mieter“ überträgt. Im Grunde ist es nichts anderes als eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Unterschied, dass der Gläubiger hier nicht ein Kreditinstitut ist, sondern eine Immobilienfirma oder Privatperson. Daraus können sich erhöhte Risiken für den Mietkäufer ergeben.
Beim herkömmlichen Haus- oder Wohnungskauf erfolgt die Bezahlung bei Eigentumsübergang. Die gezahlte Summe kann zwar durch einen Kredit gestützt sein, jedoch erhält der Verkäufer den Gesamtsumme für die Immobilie. Bleibt die Frage, warum Anbieter das „Risiko“ eines Mietkaufes eingehen. Für das Veräußern einer Immobilie per Mietkauf kann es verschiedene Gründe geben. Der Anbieter kann es vorziehen, regelmäßige monatliche Einnahme zu haben statt auf einen Schlag einen größeren Geldbetrag zu erhalten. Es kann sein, dass der Anbieter die Immobilie aus verschiedenen Gründen (schlechte Wohnlage, schlechte bauliche Verfassung) anders nicht loswerden würde. Deshalb ist durchaus Vorsicht geboten. Der Interessierte sollte unbedingt darauf achten, dass die monatliche Belastung nicht wesentlich höher ist, als wenn er die Immobilie kaufen oder mieten würde.
Ein Mietkauf unter Verwandten kann sinnvoll sein. Die Immobilie kann ohne Schenkung oder Vererbung auf den Nachkömmling wie folgt übertragen werden: Kind oder Enkel erhalten von den Eltern oder Großeltern eine Art Kredit in Höhe des Zeitwertes der Immobilie und zahlen diesen in Form einer monatlichen „Miete“ zurück.
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