Der Kauf einer Eigentumswohnung muss gut durchdacht sein. Es ist genau zu überlegen, wie die Wohnung künftig genutzt werden soll. Erwirbt der Käufer die Wohnung für die Eigennutzung, so ist es wichtig, das Klarheit darüber besteht, was mit der Wohnung geschieht, wenn sie aus verschiedenen Gründen nicht mehr selbst bewohnt werden kann. Neben den Kosten für die Wohnung kommen weitere Ausgaben hinzu, wie etwa Grundsteuer und Notargebühren in nicht geringer Höhe, da ein Immobilienkauf per Gesetz immer beurkundet werden muss. Der Käufer sollte sich auch im Klaren darüber sein, dass Wohneigentum zu besitzen nicht heißt, dass man alle Entscheidungen, die den Wohnraum betreffen, allein treffen kann. Alle Belange, die die Verwaltung der Wohnanlage betreffen, wie z.B. Haus- und Treppenreinigung, Betriebskostenabrechnung und Sanierungs- und Renovierungsarbeiten werden durch die sog. Eigentümerversammlung mehrheitlich entschieden. Beispielsweise kann man eine Eigentumswohnung ohne Zustimmung der Eigentümerversammlung nicht als öffentliches Büro nutzen.
Beim Erwerb einer Eigentumswohnung ist es besonders wichtig, dass diese eine angenehme Wohnlage hat. Eine ausreichende Anzahl an Parkplätzen oder eine gute Anbindung zum städtischen Nahverkehr sowie Einkaufsmöglichkeiten sollten unbedingt vorhanden sein. Es ist darauf zu achten, dass sich die Wohnung nicht in einem sozialen Brennpunkt und möglichst in einem Stadtgebiet mit viel Grün befindet. Gleich ob der Käufer einer Eigentumswohnung diese selbst nutzen oder vermieten möchte, sollte er auf die örtlichen Gegebenheiten achten und dabei nicht nur seine Bedürfnisse im Blick haben, sondern immer auch an die Wünsche potentieller Mieter denken. Der Wechsel des Arbeitsplatzes oder Familienzuwachs kann dazu führen, dass die erworbene Immobilie vermietet werden muss. Dies ist ein Leichtes, wenn dann beste Wohnbedingungen vorhanden sind. Eine Wertsteigerung der Immobilie ist, wenn, nur dann möglich. Weiterhin muss der Wohnungskäufer darauf achten, dass Wohnhaus und Wohnstätte hochwertig gebaut oder saniert worden sind, damit es nicht zum Rechtstreit kommt bzw. ihm nicht vorzeitig hohe Kosten für Instandsetzung und Reparatur entstehen. Hat der Käufer alle genannten Punkte bedacht, kann er den Kauf der Eigentumswohnung in Angriff nehmen.
Autorin: P. Tytschkowski
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