Betriebskosten und Nebenkosten

Betriebskosten sind Teil der Nebenkosten, welche durch den Besitz einer Immobilie und der sich daraus ergebenden Pflichten wie z.B. die Zahlung von Grundsteuern und notwendige Instandhaltungsmaßnahmen, entstehen. Der Begriff der Betriebskosten ist in § 1 BetrKV (Betriebskostenverordnung) definiert. Danach sind Betriebskosten die Kosten, die dem Erbbauberechtigten oder Eigentümer durch das Eigentum oder Erb­baurecht am Grundstück oder durch den bestimmungs­gemäßen Gebrauch des Grundstücks, der Anlagen, Einrichtungen, Gebäude und der Nebengebäude ständig entstehen. Die Verordnung sieht weiterhin vor, dass Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers mit dem Betrag ange­setzt werden, die einer gleichwertigen Leistung etwa eines Unternehmens entsprechen, allerdings ohne Mehrwertsteuer.

 

Betriebskosten sind die Kosten, die der Vermieter auf den Mieter umlegen kann. Verwaltungskosten und Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten, die durch die Beseitigung durch Alter, Abnutzung und Witterung bedingten Schäden entstanden sind, zählen nicht dazu. Insbesondere gehören alle Kosten nicht dazu, die einmalig entstehen.

Einzige Ausnahme sind gemäß §7 Abs. 2 HeizkostenV (Heizkostenverordnung) und § 2 BetrKV die Kosten für Verteilung und Ablesung bezogen auf die Heizkosten. Diese sind, obwohl es sich eigentlich um Eigentümerkosten handelt, umlagefähig.

Handelt es sich um eine Vermietung von Gewerberaum, können bei entsprechenden vertraglichen Regelungen alle Kosten auf den Mieter umgelegt werden. Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten können hier im Gegensatz zur Wohnraumvermietung angesetzt werden. Die Aufteilung von Grund- und Verbrauchskosten können der jeweiligen Gewerbeart und damit spezifischen Verbrauchsverhalten angepasst werden.

Zu den Betriebskosten gehören somit Grundsteuern (laufende öffentliche Lasten), die Kosten für Warm- und Kaltwasserversorgung und Heizung. Aufwände für Fahrstühle, Straßenreinigung und Müllabfuhr zählen ebenfalls dazu. Hausbeleuchtung, Schornsteinfeger und Gebäudeversicherungen sind anteilig vom Mieter zu tragen. Die Kosten für Hauswart, Gemeinschaftsantenne und Trockenräume sind Betriebskosten.

 

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