Mit einer Baulast wird eine freiwillige Verpflichtung gegenüber der Baubehörde übernommen, um grundstücksbezogene Belange zu dulden, zu unterlassen oder zu tun. Kann zum Beispiel ein Bauherr bei seinem geplanten Bauvorhaben die geforderten Voraussetzungen der Bauordnung auf seinem Grundstück alleine nicht erfüllen, so kann zum Beispiel der Eigentümer des Nachbargrundstücks helfen, indem er die Last des Baugrundstücks auf sein Grundstück mit übernimmt, eine sogenannte Baulast.
Somit dient eine Baulast also dazu, rechtliche Hindernisse für eine Bebauung zu beseitigen. Können zum Beispiel die nötigen Abstandsflächen auf dem eigenen Baugrundstück nicht nachgewiesen werden, so kann der Nachbar gestatten, dass die fehlende Abstandsfläche auf seinem Grundstück als Abstandsbaulast eingetragen wird. Auch bei noch so guter Nachbarschaft ist es jedoch wichtig, auch an die Folgen einer solchen Baulast zu denken. Denn eine solche Verpflichtung bedeutet meist eine Einschränkung für die Bebaubarkeit des Grundstücks und kann damit auch den Grundstückswert negativ beeinflussen.
Eine eingetragene Baulast kann auch nicht ohne weiteres einfach wieder gelöscht werden, selbst dann nicht, wenn es beide Grundstückseigentümer einvernehmlich wünschen.
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