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Nebenkostenabrechnungen für Mietwohnungen

Vermieter sind in der Pflicht: Die Nebenkostenabrechnung einer Mietwohnung muss spätestens im Dezember erfolgen. Grundsätzlich muss die Nebenkostenabrechnung binnen Jahresfrist nach Ablauf der zugrunde gelegten Zahlungsperiode erstellt werden. Bei später zugehenden Nebenkostenabrechnungen für die Wohnung können Vermieter eine Nachzahlung nicht mehr geltend machen. Deshalb sollten Vermieter sich jetzt sputen, denn auf den allerletzten Drücker abgegeben, bringt die Nebenkostenabrechnung nichts mehr.

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