Vermieter sind in der Pflicht: Die Nebenkostenabrechnung einer Mietwohnung muss spätestens im Dezember erfolgen. Grundsätzlich muss die Nebenkostenabrechnung binnen Jahresfrist nach Ablauf der zugrunde gelegten Zahlungsperiode erstellt werden. Bei später zugehenden Nebenkostenabrechnungen für die Wohnung können Vermieter eine Nachzahlung nicht mehr geltend machen. Deshalb sollten Vermieter sich jetzt sputen, denn auf den allerletzten Drücker abgegeben, bringt die Nebenkostenabrechnung nichts mehr.
kostenfreie Gesuche
Gesuche in Ihrer Stadt
Sie suchen einen Mieter oder
Nachmieter für Ihre Wohnung
oder Ihr Haus?
Hier finden Sie aktuelle
Berichte auf unserem
das Netzwerk von
Wohnungsmarkt24