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Handwerker durch Mieter beauftragt

Wenn Mieter einer Wohnung einen Schaden feststellen, ist oft Eile geboten. Doch viele Mieter wissen nicht, wie sie sich richtig verhalten, wenn die Heizung ausfällt, ein Rohrbruch stattfindet oder die Balkontür sich nicht mehr schließen lässt.

Darf der Handwerker dann selbst gerufen werden, ohne Gefahr zu laufen, dass der Mieter auf den Kosten sitzen bleibt? Diese Frage stellt sich vielen Mietern und sie kann auch vom Gesetz nicht immer eindeutig beantwortet werden.

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