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Wohnung mieten
Sie wollen eine Wohnung mieten? Dann sind Sie hier genau richtig. Suchen Sie auf dieser Seite nach Wohnungen zum mieten im gesamten Bundesgebiet. Tragen Sie einfach Ihre Suchparameter in der Suchmaske ein bzw. wählen „Wohnung mieten“ aus und lassen Sie sich Ergebnisse in Ihrer Wunschstadt anzeigen. Sollten Sie eine Mietwohnung oder mehrere Wohnungen zur Miete gefunden haben und diese zu Ihnen passen, dann schreiben Sie über das entsprechende Exposé dem Vermieter eine E-Mail. Der Anbieter kontaktiert Sie in der Regel schon nach kürzester Zeit. So können Sie schon bald Ihre neue Wohnung mieten.
Sollten einmal keine passenden Mietwohnungen in Ihrer Stadt vorhanden sein, dann haben Sie jederzeit kostenlos die Möglichkeit, ein Wohnungsgesuch bei uns zu veröffentlichen. Somit können sich Immobilienmakler gezielt um Wohnungsangebote für Sie kümmern. Beginnen Sie nun mit Ihrer Wohnungssuche und wohnen schon bald in der richtigen Wohnung zur Miete.
Wohnung mieten – Knackpunkte und Eckdaten
Wer eine Wohnung mieten möchte, der kann die Vorauswahl auf verschiedenen Wegen treffen. Aber Eines steht fest: Auf eine gründliche Besichtigung sollte man nicht verzichten, denn auf Fotos lassen sich kleinere Mängel mit Hilfe moderner Technik auch wegschummeln. Dabei sollte man sich nicht nur auf seine Augen verlassen, sondern auch seinen Geruchssinn mit einsetzen, der zum Beispiel Hinweise darauf gibt, dass in der Dusche nasse Stellen einfach nur überstrichen worden sind.
Nur mit Übergabeprotokoll eine Wohnung mieten
Sicher ist der Mietvertrag das Kernstück, wenn man eine Wohnung mieten will. Doch es gibt einige Dinge, die dort mit dazu gehören. Das ist zum Einen die Hausordnung, in der ebenfalls einige Rechte und Pflichten der Mieter geregelt werden. Das zweite unverzichtbare Dokument zum Mietvertrag ist das Übergabeprotokoll. In diesem sollte der Ist-Zustand der Wohnung sehr detailliert festgehalten werden. Vorhandene Mängel sind zu erfassen, damit sie dem neuen Mieter später nicht zur Last gelegt werden können. Wird vereinbart, dass Mängel vom Vermieter noch beseitigt werden müssen, ist das dort ebenfalls festzuhalten. So kann späteren Streitigkeiten gut vorgebeugt werden. Das ist einer der Gründe, warum man nur mit einem schriftlichen Vertrag eine Wohnung mieten sollte, obwohl der Gesetzgeber auch den mündlichen Mietvertrag zulässt.
Verbrauchsdaten beim Wohnung mieten erfassen
Das Ablesen der Verbrauchszähler für Kaltwasser, Warmwasser, Strom und Heizung im Haus ist beim Wohnung Mieten eine unverzichtbare Sache. Nur so kann ausgeschlossen werden, dass der eine Mieter nicht für den Verbrauch des Vorgängers oder Nachfolgers zahlen muss. Die erfassten Zählerstände werden in der Regel in das Übergabeprotokoll mit aufgenommen, das genau wie der Mietvertrag erst dann Gültigkeit erlangt, wenn es vom Mieter und vom Vermieter unterzeichnet worden ist.
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