Wohnen auf Zeit
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Das so genannte Wohnen auf Zeit wird bei den Deutschen Mietern immer beliebter. Doch dabei gilt es, einiges zu beachten. So werden viele Menschen, die andernorts arbeiten, regelrecht gezwungen, ihre Wohnung unterzuvermieten.

Allerdings sollte die Untervermietung der Wohnung auf jeden Fall dem Vermieter angezeigt werden. Denn dieser muss hierzu seine Zustimmung geben. Andererseits darf er einen Untermieter nicht abweisen, wenn es dem Hauptmieter aus zwingenden Gründen unmöglich ist, anders für den Unterhalt einer Zweitwohnung aufzukommen. Auch andere wichtige Gründe kommen für die verpflichtende Akzeptanz des Vermieters in Frage. Als Rechtsgrundlage gilt hierbei das BGB.

Ebenfalls können interessierte Mieter eine Wohnung auf Zeit von spezialisierten Wohnungsvermittlungen erhalten, die nur das Wohnen auf Zeit vermitteln. Hierbei finden sich jedoch regelmäßig einige schwarze Schafe. Deshalb sollte sich der Mieter vorab informieren, wie hoch die maximale Provision sein darf. Diese liegt in der Regel zwischen einer viertel und einer halben Nettokaltmiete. Mehr als zwei Monatsmieten sind jedoch nicht rechtens.

Ebenfalls sollte die Wohnung vor dem Anmieten besichtigt werden. Denn leider finden sich allzu oft Bruchbuden, die für teures Geld und gegen eine hohe Kaution vermietet werden.
Ein Mietvertrag sollte auch für das Wohnen auf Zeit geschlossen werden. In diesem sollten Mieter und Vermieter namentlich benannt werden, eine Vereinbarung über den Mietzeitraum, die Miethöhe und die vorhandene Möblierung sollte außerdem enthalten sein.

Zusätzlich sind Angaben zur Größe des Wohnraums zu machen, zur fälligen Provision und Kaution, sowie Mängeln. Diese müssen in jedem Fall aufgeführt werden, um im Nachhinein kein böses Erwachen zu erleben. Nebenkosten, die für Strom und Parkplatz anfallen, sollten schriftlich festgehalten werden.

Um sicherzugehen, lohnt es sich, einen Mustermietvertrag zu nutzen. Erhältlich ist dieser in jedem Schreibwarengeschäft oder auf den Internetseiten des Deutschen Mieterbundes. Dort sind spezielle Mietverträge für das Wohnen auf Zeit bereit gestellt, die kostenfrei herunter geladen werden können. Wichtig ist auch, dass sich die potenziellen Vermieter über die Untermieter erkundigen, um bei deren Auszug keine böse Überraschung zu erleben.

Autor: intoh marketing

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