Vorsicht Räumungsklage

Wird eine fristlose Kündigung dem Mieter einer Mietwohnung gegenüber ausgesprochen, weigert dieser sich oft, auszuziehen. Dann wird der Vermieter in aller Regel eine Räumungsklage anstrengen, um den Mieter doch aus der Wohnung zu bekommen.

Doch hier lauern Gefahren. Will der Gerichtsvollzieher mit der Räumungsklage die Wohnung räumen und stellt dabei fest, dass noch andere Personen in der Wohnung leben, wird die Räumung oft abgelehnt. Dann kann die Räumung der Wohnung erst erfolgen, wenn eine weitere Räumungsklage erwirkt wurde, in der die anderen Bewohner ebenfalls namentlich benannt sind.
Das bedeutet für den Vermieter einer Wohnung aber auch, dass die doppelten Verfahrenskosten anfallen und das Verfahren doppelt so lange dauert. Um diesem Problem von vornherein aus dem Wege zu gehen, sollten Vermieter vor der Einreichung einer Räumungsklage genau prüfen, ob noch andere Personen in der Mietwohnung leben.

Einfach wird dies, wenn der Mieter angezeigt hat, dass er Untermieter oder den Lebensgefährten in der Wohnung mit aufnehmen will. Schwieriger gestaltet es sich, wenn er nichts von weiteren Bewohnern weiß.

Erfahrungsgemäß lohnt es sich, am Klingelschild oder Briefkasten nachzusehen, ob noch andere Namen vermerkt sind. Leben weitere Personen in der Wohnung, müssen sie in der Räumungsklage von Anfang an namentlich genannt werden.

Dies gilt für alle Personen, die in der Wohnung gemeldet sind oder deren Name an Briefkasten oder Klingel steht, so eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die unter dem Aktenzeichen I ZB 56/07 einzusehen ist. Ebenfalls müssen volljährige Kinder der Mieter in einer Räumungsklage namentlich genannt werden, da andernfalls eine Räumung nicht möglich ist.

Generell sollten Vermieter hier also oberste Vorsicht walten lassen und die Räumungsklage nicht vorschnell einreichen. Denn dies würde unweigerlich dazu führen, dass diese trotz vollstreckbarem Titel am Ende nicht vollstreckt werden kann. Die Wohnung wird auf diese Weise nicht frei und der Vermieter muss womöglich noch länger mit Mietnomaden leben, als ihm eigentlich zumutbar wäre.

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