Vertrag schützt Wohngemeinschaft

Jens Jeep, Co-Autor des Ratgebers „Das WG- Buch“ hält Wohngemeinschaften für die ideale Lebensformen für Alleinstehende. Doch auch hier sollte vor dem Einzug in eine WG die mietrechtliche Lage geklärt werden.
Gert Brauer, Vorsitzender des Bremer Mieterschutzbunds, erklärt dazu: „Für Wohngemeinschaften bestehen zwei Rechtsmodelle mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen.“
Bei der ersten Variante gibt es einen Hauptmieter und mehrere Untermieter, hier haftet der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter. Alle Untermieter zahlen ihre Miete an den Hauptmieter, nur dieser kann die einzelnen Untermieter kündigen. Diese Lösung ist sehr einfach und unkompliziert, jedoch machen sich die WG-Mitglieder vom  Hauptmieter abhängig.
Zieht der Hauptmieter aus, könnte ein Problem entstehen, nämlich genau dann haben die übrigen Untermieter keinen Anspruch gegenüber dem Eigentümer der Immobilie auf die Fortsetzung des Mietverhältnisses.
Bei der zweiten Variante sind alle Mitglieder der Wohngemeinschaft Hauptmieter, jeder hat einen Vertrag mit dem Vermieter. Dieser Vertrag kann aber alleine nicht gekündigt werden, weder vom Mieter noch vom Vermieter. Nur die Wohngemeinschaft kann kündigen bzw. kann gekündigt werden. Bei dieser Variante besteht jedoch der große Nachteil, dass jeder einzelne Mieter als Gesamtschuldner für die gesamte Miete haftbar ist. Sollten einzelne Zimmer der WG-Wohnung vorübergehend leer stehen, müssen diese von den anderen WG-Mitgliedern mitbezahlt werden.
Bei der Auflösung der Wohngemeinschaft finden normalerweise nicht alle gleichzeitig eine neue Wohnung, dann gilt: „Den letzten beißen die Hunde!“ Im juristischen Sinn bildet eine Wohngemeinschaft eine „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ (GbR), das Verhältnis der Mieter wird also durch das bürgerliche Gesetzbuch untereinander geregelt.
Vor allem bei der zweiten Variante sollte schriftlich festgehalten werden, was in eventuellen Streitfällen geschehen soll, wer welche Miete auf welches Konto eingezahlt, welche Kündigungsfristen bestehen, wie lange ein Mieter nach seinem Auszug weiter zahlen muss, wenn die WG aufgelöst wird und auch mit welchem Mehrheitsverhältnis die Wohngemeinschaft ihrerseits einzelnen Mietern kündigen darf.
Tipps für das Zusammenleben in einer Wohngemeinschaft:
Ein Putzplan ist unverzichtbar, hier wird festgelegt, in welcher Reihenfolge und wie oft die einzelnen Bewohner die gemeinschaftlichen Räume reinigen müssen. Hier können auch gemeinsame Putztermine, an denen sich alle WG-Mitglieder beteiligen, festgelegt werden.
Aufgrund unterschiedlicher Lebensrhythmen sind gemeinsame regelmäßige Mahlzeiten in einer Wohngemeinschaft eher die Ausnahme. Grund Lebensmittel wie zum Beispiel Milch, Salz, Zucker, Kaffee usw. sollten gemeinsam gekauft und aufgeteilt werden, weitere Lebensmittel sollte jeder einzelne für sich kaufen und kennzeichnen.
Um Probleme anzusprechen und Lösungen zu finden sollten sich alle Mitglieder einer Wohngemeinschaft ungefähr einmal monatlich treffen, hier lassen sich Kompromisse oder Mehrheitsentscheidungen finden.

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