Erst kürzlich wurde ein Fall vor dem Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen VIII ZR 64/09 verhandelt. In besagtem Fall wurde dem Vermieter einer Wohnung die Miete für einen Hartz IV Empfänger direkt vom zuständigen Jobcenter überwiesen.
Nachdem das Jobcenter mehrfach die Zahlungsfrist nicht eingehalten hat, hat der Vermieter dem Mieter fristlos gekündigt. Der Fall ging vor Gericht, doch in drei Instanzen, in denen der besagte Fall verhandelt wurde, bekam der Mieter Recht. Er könne nicht aus seiner Wohnung gedrängt werden, wenn das Jobcenter nicht in der Lage sei, die Miete rechtzeitig zu überweisen.
Dass dies des Öfteren der Fall ist, wenn die Miete direkt vom Jobcenter gezahlt wird, beklagen viele Vermieter. Auch die Richter am Bundesgerichtshof waren eindeutig nicht einverstanden mit der Vorgehensweise des Jobcenters. Es sei unverständlich, dass es einer solchen staatlichen Behörde nicht möglich sei, fristgerechte Zahlungen zu leisten.
Auf jeden Fall könnten aber die Mieter nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn die Jobcenter ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkämen. Die Essenz dieses Urteils dürfte für viele Hartz IV Empfänger wichtig sein. Denn die neue Bundesregierung plant bereits, die Mieten für Hartz IV Empfänger nur noch direkt überweisen zu lassen.
Kommt es auch in diesen neuen Fällen zu ständig verspäteten Mietzahlungen müssen sich Mieter auf große Probleme mit ihren Vermietern einstellen. Aber sie können auch auf die Justiz hoffen, die sich hier eindeutig auf ihre Seite stellt.
Autor: intoh marketing
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