Nicht erst beim Beginn der Bautätigkeiten für das neue Haus, sondern bereits beim Grundstückskauf sollten Bauherren eine Bauhaftpflichtversicherung abschließen, das rät der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Denn bereits beim Aushub der Baugrube bzw. beim Einrichten der Baustelle bestehen schon Verletzungsgefahren.
Nur ein einfaches Schild mit der Aufschrift „Baustelle, betreten verboten!“ bewahrt den Grundstückseigentümer nicht vor Schadenersatzansprüchen, zum Beispiel wenn jemand in die Baugrube stürzt.
Eine Bauleistungsversicherung oder auch Bauwesenversicherung genannt, reguliert eventuelle Schäden durch unvorhersehbare Ereignisse wie Konstruktions- und Materialfehler, durch Unachtsamkeit der Arbeiter und auch bei Diebstahl. Um die gesamte Prämie nicht allein tragen zu müssen, kann der Bauherr bei seinem Bauunternehmen nachfragen, ob dieses sich eventuell an der Versicherungsprämie beteiligt. Damit kann sich das Bauunternehmen gegen Schadenersatzansprüche absichern. Viele Firmen nehmen dieses Angebot erfahrungsgemäß an.
Helfen Freunde, Bekannte oder Verwandte am Bau mit, müssen diese bei der Bau-Berufsgenossenschaft (BauBG) versichert werden. Im Ernstfall übernimmt dann die gesetzliche Unfallversicherung eventuelle Heilbehandlungen, berufliche Wiedereingliederungen und Renten. Wird die Anmeldung bei der BauBG versäumt, sind die Helfer zwar trotzdem versichert, der Bauherr muss jedoch unter Umständen mit einem Bußgeld rechnen.
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