Der BGH hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Erteilung einer so genannten Vermieterauskunft nicht zu den Pflichten des Vermieters gehört. Im besagten Fall verlangte ein Dresdner Mieter von seinem Vermieter, dass dieser ihm bescheinigte, dass keine Mietschulden bestehen.
Der Vermieter gab dem Mieter verschiedene Quittungen, die die Zahlungen belegten, weigerte sich jedoch, eine so genannte „Mietschuldenfreiheitsbescheinigung“ auszustellen. Die Sache landete schlussendlich vor dem BGH und dieser bestätigte, dass die Ausstellung einer solchen Bescheinigung nicht zu den vertraglichen Pflichten des Vermieters gehöre.
Für Mieter könnte es schwierig werden, wenn sich zunehmend mehr Vermieter weigern, eine solche Bescheinigung auszustellen. Denn wer eine neue Wohnung mieten will, muss neben den Einkommensnachweisen, sowie einer Selbstauskunft oft genau eine solche Bescheinigung vorlegen.
Verständlich ist die Vorgehensweise der Vermieter schon, denn allzu viele Mietnomaden treiben auch hierzulande ihr Unwesen. Dennoch dürfte es für Mieter ungleich schwieriger werden, eine neue Wohnung zu mieten, wenn sie eben diese Bescheinigung nicht mehr beibringen können.
Dann bleibt meist nur der Hinweis, dass der bisherige Vermieter sich weigert, eine Vermieterauskunft zu erteilen, und die Nennung selbigens, um den neuen Vermieter milde zu stimmen. Dieser kann sich dann wiederum mit dem bisherigen Vermieter in Verbindung setzen und dort nachfragen, ob es Probleme mit dem betreffenden Mieter gab. Allerdings könnte es hierbei wieder zu datenschutzrechtlichen Problemen kommen.
Autor: intoh marketing
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