Umsatzsteuerrückerstattungen bei Wohnimmobilien
Wer in der Zeit von 2000 bis 2009 ein Haus gebaut oder eine Wohnung oder andere Immobilien gekauft oder hat, kann hoffen. Denn die Anschlüsse für das Hauswasser sind nach einer pauschalen Anweisung des Bundesfinanzministeriums mit einer Umsatzsteuer von 16 bzw. 19 Prozent berechnet worden.
Allerdings wurde die Anweisung zurück genommen, weiterhin gilt nämlich, dass hierfür der ermäßigte Steuersatz anzuwenden sei. Einige Gemeinden haben sich deshalb entschlossen den Eigentümern ihr zuviel gezahltes Geld zurück zu erstatten.
Ob dies im eigenen Landkreis bzw. der eigenen Gemeinde der Fall ist, sollte jeder Besitzer einer Eigentumswohnung, eines Hauses oder einer anderen Immobilie, welche im besagten Zeitraum gekauft bzw. gebaut wurde, in Erfahrung bringen.
Die Rückerstattungen können die eigene Haushaltskasse doch oft deutlich aufbessern.
Autor: intoh marketing, Spezialist für Onlinemarketing