Auch die Mieter einer Mietwohnung haben Ansprüche und Rechte, zum Beispiel auf erträgliche Temperaturen in ihrer Wohnung, auch bei sommerlicher Hitze. Dazu existieren bereits mehrere Urteile deutscher Gerichte.
Wird eine Mietwohnung in den Sommermonaten zu heiß, liegt hier laut den Angaben des Deutschen Mieterbunds (DMB) einen Mangel an der Mietsache vor. Beseitigt der Eigentümer der Immobilie diesen Zustand nicht, kann der Mieter der Wohnung eine Mietminderung geltend machen.
In einem aktuellen Fall betrugen die Temperaturen in einer Mietwohnung im Sommer am Tage 30 Grad Celsius und in der Nacht über 25 Grad Celsius. Der Mieter der Wohnung bemängelte diesen Zustand. Das Amtsgericht sah hier einen unzureichenden Wärmeschutz und sprach dem Mieter eine Mietminderung in Höhe von 20 Prozent zu. (AZ: 46 C 108/04)
In einem anderen Fall sprach das Oberlandesgericht Naumburg sogar von einer Gesundheitsgefährdung, da die Innentemperatur in der Wohnung dauernd über 26 Grad Celsius lagen. Das OLG hielt eine Kündigung für gerechtfertigt. (AZ: 9 U 82/01)
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