Bevor der Umzug in die neue Wohnung stattfindet, sollten sich die Mieter Gedanken über die Renovierungsmaßnahmen machen. Denn solange im Mietvertrag nicht explizit vereinbart ist, dass zur Übergabe der Wohnung Renovierungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen, reicht es, die Wohnung auszuräumen und durchzufegen.
Eine besenreine Übergabe der Wohnung ist dann durchaus ausreichend. Sollten jedoch Schönheitsreparaturen vereinbart worden sein, dann müssen diese auch durchgeführt werden. Hierzu zählen insbesondere die Maler- und Tapezierarbeiten. Dabei sollten sich Mieter frühzeitig überlegen, ob sie diese Aufgaben selbst durchführen wollen oder die Arbeiten qualifizierten Handwerkern überlassen.
In letzterem Fall sollten frühzeitig Termine mit den Handwerkern vereinbart werden. Dies gilt auch für evtl. Renovierungsmaßnahmen, die in der neuen Wohnung anstehen. So kann bereits vor dem Einzug alles renoviert werden.
Ein ebenso wichtiger Punkt vor dem Auszug ist der Energieversorger, mit diesem sollten frühzeitig Termine zum Ablesen der Zählerstände vereinbart werden. Außerdem ist dem bisherigen Energieversorger die neue Adresse mitzuteilen. Dies gilt unabhängig davon, ob dieser Anbieter auch weiterhin mit der Stromlieferung betraut wird oder nicht. Denn eine Endabrechnung wird ohnehin noch einige Zeit auf sich warten lassen und muss demzufolge an die neue Adresse geschickt werden.
Sinnvoll ist es ebenfalls, wenn die Anfangszählerstände in der neuen Wohnung auch gleich mit aufgenommen werden. Dies sollte spätestens bei der Schlüsselübergabe geschehen. Denn ab diesem Zeitpunkt kann bei gelegentlichen Aufenthalten in der neuen Wohnung bereits Strom verbraucht werden.
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