Viele Existenzgründer mit sehr kleinen Unternehmen, die zudem ihre Kunden lediglich via Telefon, Fax oder E-Mail betreuen, nutzen gerne Ihre privaten Mietwohnungen als Büro. Vermietern ist das Ganze häufig ein Dorn im Auge. Denn viele Vermieter meinen, mit einer Klausel im Mietvertrag sei alles geklärt.
Diese Klausel besagt in der Regel, dass die Wohnungen ausschließlich privat genutzt werden könnten. Diesen Ausführungen folgen jedoch die Richter an den obersten Gerichten nicht.
Unter dem Aktenzeichen 48 C 477/08 wurde beim Amtsgericht Hamburg entschieden, dass eine gewerbliche Nutzung der Wohnung möglich ist. Insbesondere, wenn durch diese Nutzung andere Mieter nicht gestört und auch keine Kunden in der Mietwohnung bedient würden, dürfe die private Wohnung auch zu gewerblichen Zwecken genutzt werden.
Dies ist insbesondere für alle Betreiber von Onlineshops und Gewerbe ohne Kundenverkehr von Bedeutung, da sich bei kleineren Unternehmen bzw. in der Anfangszeit die Anmietung eines eigenen Büros kaum rentiere. Allerdings sollte der Vermieter über die gewerbliche Nutzung informiert werden. So kann am einfachsten jedem Ärger aus dem Weg gegangen werden.
Ebenfalls sollte auf eine gewerbliche Tätigkeit von vornherein hingewiesen werden, wenn man eine Wohnung mieten will. In diesem Fall kann gleich von Beginn an auf ein Vertrauensverhältnis mit dem künftigen Vermieter gebaut werden. Zwar muss nicht grundsätzlich um Erlaubnis gefragt werden, wer Ärger vermeiden will, sollte jedoch nach einer einvernehmlichen Lösung suchen.
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