Das Vermieten einer Immobilie ist immer eine heikle Sache. Einige Vermieter haben im Vorfeld Angst, dass sie ihre Miete nicht bekommen, andere wiederum fürchten, dass ihr Eigentum beschädigt wird. Doch in letzter Zeit, auch durch die Medien sehr aktuell sind Mietnomaden.
Es muss jedoch nicht immer der Fall sein, dass es sich bei Mietern, die mit den Mietzahlungen im Rückstand sind, um Mietnomaden handelt. Tritt dieser Fall jedoch ein, so kann schon ein klärendes Gespräch mit dem Mieter oft einige Missverständnisse aufklären. Es gibt viele Gründe, warum ein Mieter seiner Mietzahlung nicht mehr nachkommen kann. Dies können Arbeitslosigkeit, Verschlechterung des Einkommens oder unvorhersehbare finanzielle Ausgaben sein.
Zeigt sich der Mieter in einem Gespräch kooperativ, kann es sinnvoll sein, ihm die Möglichkeit anzubieten, die Rückstände in Raten zurück zu zahlen. Falls dieses Entgegenkommen jedoch nicht fruchtet, hat der Vermieter das Recht, dem Mieter die Mietwohnung fristlos zu kündigen, wenn dieser die Miete zweimal hintereinander nicht oder nur teilweise bezahlt hat. Hierbei ist von Vermieterseite zu beachten, dass die rückständige Monatsmiete insgesamt mehr als eine Monatsmiete betragen muss. Bezahlt der Mieter den säumigen Betrag nach Zugang des Kündigungsschreibens, so ist damit die Kündigung unwirksam.
Tritt der Fall jedoch ein, dass der Mieter den Rückstand nicht bezahlt, so ist er verpflichtet, die Mietwohnung nach Ablauf der Räumungsfrist zu verlassen. Tut er dies nicht, hat der Vermieter nun die Möglichkeit, vor Gericht ein Räumungsurteil zu erwirken. Dazu kommt dann noch die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers zur Zwangsräumung. Ungünstig für den Vermieter kann hier sein, dass der Mieter eine Räumungsfrist von bis zu einem Jahr gewährt bekommt. Dazu muss er allerdings gravierende Gründe haben.
Für den Vermieter kann die Nichtzahlung von Mieten schwere finanzielle Folgen haben, falls das vermietete Eigentum noch nicht abbezahlt ist oder der Altersvorsorge dient. Daher ist bereits Vorsicht geboten, wenn ein Mieter schon zu Beginn die Miete nicht bezahlt. Leider gibt es für den Vermieter keinen hundertprozentigen Schutz vor solchen Risiken, eine Mietkaution sollte er aber auf jeden Fall verlangen, um sich selbst ein klein wenig abzusichern.
Hier finden Sie aktuelle
Berichte auf unserem
das Netzwerk von
Wohnungsmarkt24