Kaum zu glauben aber wahr: Ein Paar zog vor Gericht, weil es in seiner Wohnung durch Sonnenlichtreflexionen geblendet wurde. Wohnzimmer und Terrasse wurden immer wieder durch das reflektierende Sonnenlicht an einem Fenster des Nachbarhauses geblendet.
Das Paar zog vor das Oberlandesgericht Stuttgart, der Fall wurde unter dem Aktenzeichen 10 U 146/08 verhandelt. Das Gericht stellte mit Hilfe eines Gutachtens fest, dass es sich nicht um ein Naturereignis handele, welches hinzunehmen sei. Vielmehr entsteht die Blendung durch die Form des Oberlichts im Nachbarhaus.
Die Nachbarn konnten vor Gericht keine Mittel nennen, mit denen die Blendwirkung verhindert werden konnte, zumindest keine zumutbaren Mittel. Aus diesem Grund wurden sie verurteilt, die Blendwirkungen mittels geeigneter Mittel in Zukunft zu unterbinden, damit ihre Nachbarn die eigene Wohnung wieder vollständig nutzen könnten.
Es lohnt sich also in Fällen wie diesem einmal genauer hinzuschauen, woher eine Blendung durch reflektierendes Sonnenlicht kommt und wie genau diese begründet wird. Vor Gericht kann der Eigentümer einer Wohnung damit Erfolg haben.
Autor: intoh marketing
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