Mülltrennung bei Mietwohnungen

Bei einem Haus mit Mietwohnungen müssen die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Mülltrennung vom Vermieter geschaffen werden, dabei müssen die entstehende Müllmenge, die Behältergrößen und die regelmäßige und rechtzeitige Leerung beachtet werden.
Da die Kosten für die Müllentsorgung bei den Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, sollten sie darauf achten. Nicht ordnungsgemäß getrennter Müll und zu viele bzw. zu große Müllbehälter verteuern die Nebenkosten unnötig. Die Abrechnung der Müllgebühren kann in der Betriebskostenabrechnung nach Wohnfläche oder nach der Anzahl der Mieter vorgenommen werden.
In den Kosten der Müllbeseitigung sind laut Betriebskostenverordnung die Gebühren der Müllabfuhr, Kosten für Müllkompressoren, Müllabsauganlagen, Müllschluckern sowie Müllmengenerfassungsanlagen und die Kosten der Berechnung und Aufteilung enthalten.

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