Immobilien und Erbengemeinschaften

Kommt es zu einem Erbe, sind in diesem immer häufiger Immobilien enthalten. Sei es nun ein ganzes Haus oder eine einzelne Eigentumswohnung, mit dem Erben von Immobilien ergeben sich auch immer wieder unterschiedliche Fragen.

So zum Beispiel die Frage danach, wer die Immobilie eigentlich erbt. Denn in den meisten Fällen erben mehrere Personen, die dann als Erbengemeinschaft auftreten. Sie entscheiden sich gemeinsam insbesondere immer dann, wenn alle Erben in gesicherten finanziellen Verhältnissen leben, dafür, die Immobilie zu behalten.

Doch gerade diese Entscheidung ist in ihrer Tragweite sehr weitreichend, was der Erbengemeinschaft oft nicht klar ist. Denn eine Immobilie will verwaltet werden. Hierfür können entsprechende Unternehmen beauftragt werden, die jedoch Kosten verursachen.

Zudem müssen die Erben sich in allen Fragen rund um die Immobilie einig sein. Bei einer ungeteilten Erbengemeinschaft können Entscheidungen nur gemeinsam getroffen werden. Das gilt für geplante Sanierungsmaßnahmen ebenso wie für die Erhöhung der Miete einer vermieteten Wohnung oder der Kündigung des Mietverhältnisses. Ist nur einer der Erben nicht mit der Entscheidung der anderen einverstanden, ist die gesamte Erbengemeinschaft handlungsunfähig.

Selbst ein Verkauf wird schwierig, wenn eine Erbengemeinschaft besteht. Denn für diesen müssen alle Erben zustimmen und eine Unterschrift beim Notar leisten. Bei nur einer Gegenstimme kann auch der Verkauf der Immobilien somit nicht beschlossen werden.

Autor: intoh marketing

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