Hauseigentümer erhalten Steuern zurück
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Für Hauseigentümer, die nach dem 1. August 2000 einen Trinkwasseranschluss erhalten haben, gibt es einen Teil der Mehrwertsteuer zurück. Grund  dafür ist die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, nach der die Erstellung von Wasserhausanschlüssen einem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent unterliegt.

Bürgerinnen und Bürger die vom August 2000 an eine Rechnung für die erstmalige Herstellung von Trinkwasserhausanschlüssen erhalten haben, mussten bisher dafür jedoch den Regelsteuersatz von 16 beziehungsweise 19 Prozent zahlen.

Trotz des hohen Aufwandes hat sich die Stadtverwaltung Langelsheim für eine bürgerfreundliche Regelung entschieden. Alle Wasserkunden, bei denen seit dem 1. August 2000 ein Trinkwasseranschluss hergestellt wurde, werden in Kürze angeschrieben und erhalten die zu viel gezahlte Steuer zurück.

Einen Antrag muss hierfür niemand stellen, wenn ein Hausanschluss neu erstellt wurde. Für Änderungen beziehungsweise Reparaturen an Hausanschlüssen im oben genannten Zeitraum erfolgt eine Erstattung auf Antrag unter Vorlage der Rechnung.

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