Das „einheimische Modell“ wurde vor Jahren von einer hessischen Stadt eingesetzt, jetzt stellte sich heraus, dass dessen Anwendung nicht rechtens ist. Im besagten Fall erschloss die hessische Gemeinde ein Neubaugebiet. Damit ermöglichte sie den eigenen Bürgern den besonders günstigen Erwerb von Grundstücken.
Allerdings nur unter einer Auflage: Die Käufer mussten sich in den 1990er Jahren verpflichten, die Grundstücke für mindestens 20 Jahre zu nutzen. Im besagten Fall entsprach der damalige, sowie heutige Bodenwert umgerechnet 530 DM pro Quadratmeter.
Die Stadt verkaufte das besagte Grundstück 1996 für 266 DM je Quadratmeter. Die Regelung bezüglich der 20-jährigen Selbstnutzung wurde ebenfalls bereits damals geschlossen. Wird diese nicht eingehalten, so hieß es, verpflichten sich die Käufer, das Grundstück an die Gemeinde rückzuübertragen oder eine Zuzahlung von 400 DM je Quadratmeter zu zahlen.
Im Jahr 2006 wollten die Käufer dann an einen anderen Ort umziehen, woraufhin sich die Stadt auf die damalige Regelung berief und die Nachzahlung verlangte. Die Käufer klagten dagegen und fanden die Ausführungen der Stadt falsch, sie sahen die Vereinbarung als unwirksam an.
Das Landgericht Darmstadt gab den Käufern in erster Instanz Recht. Daraufhin ging die Stadt in Berufung und das Oberlandesgericht Frankfurt befasste sich unter dem Aktenzeichen 22 U 213/07 mit dem Fall.
Auch das OLG Frankfurt bestätigte das Urteil des Landgerichts Darmstadt. Diese Klausel im Vertrag benachteilige die Käufer unangemessen. Zum Einen verstößt die Klausel gegen das Grundrecht, seinen Wohnort im gesamten Bundesgebiet frei zu wählen. Eine Selbstnutzung von 20 Jahren hielt das Gericht für deutlich überzogen.
Außerdem gibt es in der Selbstnutzungsklausel keinerlei Aussagen über Härtefälle. Die Nachzahlung der 400 DM je Quadratmeter sei zudem unzulässig, denn gemeinsam mit der Zahlung des damaligen Kaufpreises überschreite der dann gezahlte Wert den aktuellen und damaligen Grundstückswert deutlich. Diese Zahlung sei als Strafzahlung anzusehen und eine solche ist unzulässig, wie das Gericht betonte.
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