Wer sich den Traum vom Eigenheim in Form einer Eigentumswohnung erfüllt, sollte genau hinschauen. Denn hat der Vorbesitzer bei der Eigentümergemeinschaft noch Schulden, weil er etwa das Hausgeld nicht gezahlt hat, kann mitunter der neue Besitzer der Wohnung heran gezogen werden.
Allerdings reicht hier ein entsprechender Beschluss im Protokoll der Eigentümerversammlung nicht aus. Das zumindest bestätigte unlängst das Amtsgericht Berlin Charlottenburg unter dem Aktenzeichen 74 C 30/09.
Zwar wurde von der Eigentümergemeinschaft ein Beschluss im Protokoll der Versammlung gefasst, dass der Käufer das noch ausstehende Hausgeld des Vorbesitzers zahlen sollte, doch wurde dieser vom Gericht nicht anerkannt. Es müsse vielmehr im Grundbuch bzw. in der Teilungserklärung vermerkt sein, wenn vom Käufer einer Eigentumswohnung noch weitere Kosten zu zahlen seien. Andernfalls sei der Käufer nicht zur Zahlung verpflichtet.
Experten sehen die Entscheidung des Gerichts mit Wohlwollen, zeigt sie doch deutlich, dass sich die Stolpersteine, die den Käufern von Eigentumswohnungen in den Weg gelegt werden, deutlich verringert wurden. Nur bei einer offiziellen Bekanntmachung und Eintragung im Grundbuch müssen Käufer nun noch mit zusätzlichen Kosten beim Kauf der Eigentumswohnung rechnen.
Somit erhalten die Käufer bessere Chancen und müssen nicht mehr unberechtigte Kosten tragen. Schließlich können Schulden nicht einfach versteckt mit verkauft werden, sondern müssen deutlich erkennbar sein.
Bei einer neu gebaut Eigentumswohnung ohne Vorbesitzer, kann ihnen so etwas nicht passieren, zum Beispiel bei einer exklusive Eigentumswohnung direkt an der Elbe in Magdeburg. Bei diesen Wohnungen handelt es sich um Neubauten mit gehobener Ausstattung. Die Fertigstellung ist für das Frühjahr 2010 geplant.
In zwei Promenadenhäuser entstehen in der Nähe des alten Elbbahnhofs insgesamt 13 Eigentumswohnungen, mit Wohnflächen zwischen 70 bis 228 qm. Haben Sie Interesse am Kauf oder an weiteren Informationen zu diesen Eigentumswohnungen, so wenden Sie sich vertrauensvoll mit einer E-Mail an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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