Baumaterial für Haus und Wohnung
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Bauherren, die gerade dabei sind, eine Wohnung oder ein Haus zu bauen, benötigen natürlich auch das passende Baumaterial. Dazu gehören neben den Materialien für den Rohbau, auch zahlreiche Materialien für den Innenausbau. So sind Fliesen, Tapeten, Laminat und vieles mehr zu diesen Baumaterialien zu zählen.

Doch bevor das Baumaterial in der Wohnung eingebaut werden kann, sollte auf jeden Fall ein strenger und prüfender Blick darauf erfolgen, empfiehlt die Verbraucherzentrale Sachsen. Sie bezieht sich dabei auf zwei Urteile des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, aus denen dem Bauherren Nachteile entstehen könnten, sollte es zu Mängeln kommen.

Die Urteile ergingen unter den Aktenzeichen VUUU ZR 211/07 und VZZ ZR 70/08. Darin heißt es, dass das Baumaterial in jedem Fall vor dem Einbau überprüft werden müsse. Nur so könne verhindert werden, dass mit Mängeln versehene Materialien eingebaut werden können.

Wird ein Mangel vom Bauherrn jedoch erst nach dem Einbau entdeckt, obwohl er schon beim Rohmaterial hätte erkannt werden können, muss der Bauherr den Ausbau der Materialien bezahlen. Ebenfalls kommen auf ihn die Kosten für den erneuten Wiedereinbau zu.

Um diese Nachteile, die auch immer mit Mehrkosten einhergehen, zu vermeiden, sollte also jegliches Baumaterial vor dem Einbau in der Immobilie tunlichst genau überprüft und kritisch angesehen werden. Mängel sind dem Unternehmen, das mit dem Einbau beauftragt wird, unverzüglich anzuzeigen, um größere Verzögerungen beim Bau des neuen Hauses oder dem Innenausbau der Wohnung zu vermeiden.

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